Tipps zur korrekten MWST-Abrechnung | Conbuch AG

Wie in den meisten Ländern ist die Mehrwertsteuer auch in der Schweiz eine indirekte Steuer. Erhoben wird sie vom Bund, um den Staat in seinen Aufgaben finanziell zu unterstützen.

Mit der Mehrwertsteuer beteiligt sich jeder Konsument an der Finanzierung. Die Steuer wird gesamt von den Unternehmen abgerechnet, allerdings holen sie sich das Geld im Vorfeld von den Konsumenten. Die Mehrwertsteuer ist in den Verkaufspreisen bereits eingerechnet. Berechnet werden alle Produkte und Leistungen gemäss der eidgenössischen Steuerverwaltung, die innert der Schweiz gegen Entgelt erbracht werden. Ausnahmen sieht das Gesetz nicht vor.

Mehrwertsteuer und Buchhaltung

Unternehmer haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Umsatzsteuer zu berechnen. Die Möglichkeiten sind:

  • die effektive Abrechnung oder
  • die Abrechnung mit Saldosteuersätzen.



Bei der effektiven Abrechnung wird der komplette Umsatz gemäss den von der eidgenössischen Steuerverwaltung vorgegebenen Prozentsätzen anhand von Umsatz- und Vorsteuer berechnet. Die Abrechnung muss einmal alle drei Monate bei der Steuerverwaltung eingereicht werden.

Bei der Abrechnung mithilfe von Saldosteuersätzen wird der Umsatz inklusive der eingenommenen Mehrwertsteuer alle sechs Monate deklariert. Nach der Bestätigung durch die eidgenössische Steuerverwaltung wird sie mit dem bewilligten Steuersatz multipliziert. Bei diesem Verfahren wird die Vorsteuerpauschale abgezogen und muss nicht extra ermittelt werden.



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Einhalten der Termine

Ihre Abrechnungsformulare sollten Sie auf jeden Fall innert 60 Tagen nach dem Ende einer Abrechnungsperiode einreichen. Das ist auch der Moment, in dem Ihre Steuerschuld gegenüber der Steuerverwaltung fällig wird. Ein Guthaben zahlt die Steuerverwaltung innert von 60 Tagen nach Eingang Ihrer korrekten Abrechnung aus. Wann genau der Termin für Sie ist, hängt davon ab, für welche Art der Berechnung der Umsatzsteuer Sie sich entschieden haben.

Geltende Sätze für die Mehrwertsteuer

Für die meisten Dienstleistungen und Produkte gilt in der Schweiz ein Mehrwertsteuersatz von 7,7 % vom Grundumsatz. Für Zeitschriften, Medikamente, Lebensmittel sowie Güter des täglichen Bedarfs wird ein Mehrwertsteuersatz von 2,5 % berechnet. Sonderregelungen gibt es für Hotelübernachtungen. Hier gilt ein Mehrwertsteuersatz von 3,7 %. Die derzeit geltenden Mehrwertsteuersätze sind seit dem 1. Januar 2018 gültig und können auf der Webseite des ESTV noch einmal nachgelesen werden.

Wer ist zur Abrechnung der Mehrwertsteuer verpflichtet?

Ob ein Unternehmen zur Abrechnung der Mehrwertsteuer verpflichtet ist, hängt in erster Linie von seinem Jahresumsatz ab. Alle Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 100.000 Fr. haben, sind auf jeden Fall zur Mehrwertsteuererklärung verpflichtet. Als Unternehmer haben Sie immer die freie Wahl zwischen einer effektiven Berechnung und der Abrechnung mithilfe der Saldosteuersätze. Das gilt unabhängig von der Höhe Ihres Umsatzes. Nur wenn Sie mit Ihrem Unternehmen weniger Umsatz als 100.000 Fr. im Jahr haben, sind Sie von dieser Pflicht befreit. Welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat, spielt dabei keine Rolle.

Zusammenhang zwischen Unternehmens-Identifikationsnummer und Mehrwertsteuer

Jedes Unternehmen, das entsprechend dem Mehrwertsteuergesetz mehrwertsteuerpflichtig ist, muss auf seiner Rechnung die Unternehmens-Identifikationsnummer angeben. Der Gesetzgeber hat ausserdem festgelegt, dass hinter dieser Nummer die Ergänzung MWST zu stehen hat. Damit sieht eine korrekte Mehrwertsteuernummer auf Rechnungen immer gleich aus. CHE steht für die Schweiz, danach folgt eine neunstellige Nummer, die nach den ersten beiden Nummernblöcken einen Punkt hat (CHE 123.123.123 MWST).

Mit der Unternehmens-Identifikationsnummer kann die Rechnung eindeutig und übergreifend jedem Unternehmen der Schweiz zugeordnet werden. Diese Zuordnung wird durch das Bundesamt für Statistik durchgeführt. Die neunstellige Nummer löst alle vorherigen Unternehmens-Identifikationsnummern ab und hat nur noch alleinige Gültigkeit.



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